Im QS -System und der Initiative Tierwohl ist die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein als Bündler die Anlaufstelle für landwirtschaftliche Betriebe, Obst-Gemüse-Kartoffelbetriebe und Tiertransporteure.
Der Bündler bildet das Bindeglied zwischen dem Landwirt, der Trägergesellschaft und den Zertifizierungsstellen. Jeder Landwirt kann frei wählen, mit welchem Bündler zusammen gearbeitet wird. Ist die Entscheidung gefallen, wird ein Vertrag abgeschlossen, der zu jeder Zeit kündbar ist. Der Bündler muss die Anforderungen im QS-System permanent einhalten und dieses nachweisen können, denn auch er wird von der Zertifizierungsstelle regelmäßig geprüft. Er unterliegt genauso den Audits, wie die Landwirte auch.
Was macht der Bündler?
Der Bündler stellt eine beratende Tätigkeit dar, ist für die Organisation und Abwicklung der Teilnahme des Landwirts am QS-System und der Initiative Tierwohl zuständig, verwaltet und pflegt die Betriebsdaten in der Datenbank.
Bei der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein handelt es sich um einen neutralen Bündler ohne Vermarktungshintergedanken, welches als positiv und angenehm von den teilnehmenden Betrieben aufgenommen wird. Sie steht den gebündelten Betrieben beratend und verwaltend zur Seite. Darüber hinaus ist die Landwirtschaftskammer ist sehr bemüht die Betriebe zu halten und unkompliziert zu kommunizieren. Die gemeinsame Bündelung von dem QS-System und der Initiative Tierwohl zeichnet sich für die teilnehmenden Betriebe besonders positiv in der Organisation gleichzeitiger Audits und somit einer Kostenersparnis des Betriebes aus. Die Landwirtschaftskammer als Bündler bietet durch die kurzen Wege zum Prüfinstitut, welches sich im selben Haus befindet, weitere Vorteile. Anliegen und Probleme können dadurch schnellstmöglich gelöst werden.
Benötigen Sie Unterlagen oder haben Fragen zu dem QS-System oder der Initiative Tierwohl?
Wir stehen gerne zur Verfügung!
Ansprechpartner
Carolin Müller
E-Mail: cmueller@lksh.de
Yvonne Schmidtchen
E-Mail: yschmidtchen@lksh.de