Grundlage für den gesamten Prüfprozess sind die Anforderungen der Qualitäts- und Prüfbestimmungen des Gütezeichens.
Bis ein Produkt das Zeichen „Geprüfte Qualität Schleswig-Holstein“ tragen darf, wird es auf Herz und Nieren geprüft. Für jede Produktgruppe gelten spezielle Qualitäts- und Prüfbestimmungen. Streng sind sie immer.
1. Antragsstellung
Hat ein Unternehmen Interesse daran, ein oder mehrere Produkte mit dem Gütezeichen „Geprüfte Qualität Schleswig-Holstein“ auszeichnen zu lassen, stellt der produzierende Betrieb für das jeweilige Produkt einen Antrag beim Qualitätsausschuss der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein. Dies geschieht in der Regel über den Fachbereich Gütezeichen der Landwirtschaftskammer.
2. Betriebsprüfung
Ist Interesse bekundet und der Antrag gestellt, erfolgt zunächst eine Überprüfung des Betriebs. Das Hauptaugenmerk liegt hier auf dem Qualitätsmanagementsystem des verarbeitenden Betriebes. Sind die Bedingungen für ein Qualitätsprodukt gegeben?
3. Produktprüfung
Kann diese Frage mit einem Ja beantwortet werden, wird das Produkt anhand der speziellen Qualitäts- und Prüfbestimmungen des Gütezeichens auf Herz und Nieren geprüft. Woher stammen die Rohstoffe? Liegen die analytischen Werte im festgelegten Bereich? Wie wird die Sensorik des Produktes bewertet? Die Prüfung auf Analytik und Sensorik wird von einem unabhängigen Labor durchgeführt. Nur, wenn das Ergebnis „Spitzenqualität“ lautet, geht es weiter zu Schritt 4, der Vorstellung im Qualitätsausschuss.
4. Verleihung
Nun folgt der wichtigste Schritt, die Vorstellung des Produktes im unabhängigen Gremium des Qualitätsausschusses bei der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein. Der Qualitätsausschuss besteht neben der Präsidentin und dem Geschäftsführer der Landwirtschaftskammer aus Vertretern der landwirtschaftlichen Erzeuger, der Ernährunsgsindustrie und des Ernährungshandels, der Industrie- und Handelskammern, des Ernährungshandwerks und der Verbraucher. Hier werden alle Untersuchungsergebnisse gesichtet und das Produkt verkostet. Nur, wenn die Mehrheit des Ausschusses für das Produkt stimmt, erfolgt die Verleihung des Gütezeichens.
5. Laufende Kontrollen
Auch nach der Verleihung wird die Spitzenqualität eines jeden Produktes sichergestellt: Produkte mit dem Gütezeichen unterliegen laufenden Kontrollen durch unabhängige Prüfinstitute. Mehrmals jährlich werden im Handel und bei den Herstellern unangemeldet Proben gezogen und auf die Einhaltung der strengen Kriterien untersucht.